Kurzzeitpflege im Haus Marienberg

Kurzzeitpflege

 

Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete stationäre Betreuung pflegebedürftiger alter Menschen, die ansonsten in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden.

Inhalte  der Pflegeleistungen sind die erforderlichen Hilfen  zur Übernahme der Aktivitäten im  Ablauf des täglichen Lebens. Dazu zählen:

 

-          Hilfen bei der Körperpflege

-          Hilfen bei der Ernährung

-          Hilfen bei der Mobilität

-          Soziale Betreuung

-          Behandlungspflege

 

Pflegesätze in der Kurzzeitpflege  ab Januar 2011

 

Entsprechend der „Rahmenvereinbarung gemäß § 86 Absatz 3 SGB XI über das Verfahren von Vergütungsverhandlungen für Leistungen der Kurzzeitpflege nach dem 8. Kapitel des SGB XI in Rheinland-Pfalz vom 07.12.2001, setzt sich das Entgelt für Kurzzeitpflege wie folgt zusammen:

 

 

Pflegesatz

 

ARB

 (Ausbildunguns-refinanzierungs-betrag)

Unterkunft und

Verpflegung

Investitions-

Kosten für Doppelzimmer

Gesamtheim-

entgelt

Unterkunft

Verpflegung

 

Pflegestufe  I

56,47

1,27

15,01

8,07

7,45

88,27

Pflegestufe  II

56,73

1,27

15,01

8,07

7,45

88,53

Pflegestufe  III

57,16

1,27

15,01

8,07

7,45

88,96

 

Die Investitionskosten eines Einzelzimmers betragen 8,47 €

 

 Rechenbeispiel in der Pflegestufe I

Pflegekosten pro Tag

    im Doppelzimmer

Leistungen d. Pflegeversicherung

(Pflegesatz u. ARB)

Eigenanteil ca.

 

88,27 €

 

 

57,74 €

 

30,53 €

 

Die Pflegeversicherung übernimmt ab Januar 2010 (gem. § 42 Abs. 2 SGB XI)  die Leistungen  im Bereich der Kurzzeitpflege  bis zu 4 Wochen und bis zu 1.510 € im Kalenderjahr.

 

 

Im Bedarfsfall können wir unsere Kurzzeitpflegegäste mit dem hauseigenen Bus von zu Hause abholen und auch nach dem Aufenthalt wieder zurückbringen.

Die Kosten für dieses Angebot, werden individuell berechnet.